Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, glücklicherweise hat sich vor den Weihnachtsferien die Androhung eines Amoklaufes an einer benachbarten Schule als dummer „Scherz“ einer Schülerin oder eines Schülers erwiesen. Leider scheinen aber die Vorkommnisse und der Sicherungs- und Kontrollaufwand durch die Schule und die Polizei Ansporn für uneinsichtige Jugendliche zu sein, vergleichbare Aktionen auch an anderen Schule zu provozieren. Da wir im Interesse aller Beteiligten jeden Hinweis auf eine Gefahrenlage Ernst nehmen, ist bereits eine unüberlegte Schmiererei auf einem Tisch oder an einer Wand für uns Anlass genug, die Polizei zu informieren und besondere Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.
Aus diesem Grund bitten wir Sie eindringlich, mit Ihren Kindern über die Folgen solcher dummen „Scherze“ zu sprechen. Wenn an unserer Schule solche Amokdrohungen auftauchen, werden wir in Zusammenarbeit mit der Polizei größte Anstrengungen unternehmen, die Verursacher namentlich zu ermitteln. In einem solchen Fall kann nach Art. 87 EUG die sofortige Entlassung von der Schule durch den Disziplinarausschuss ausgesprochen werden und die Polizei kann die Kosten für einen notwendigen Einsatz den Erziehungsberechtigten in Rechnung stellen.
Sie dürfen davon ausgehen, dass die Schulleitung in Kooperation mit den zuständigen Polizeidienststellen, auch durch eine erhöhte Präsenz von Polizeibeamten im Umfeld der Schule, stets alles Erdenkliche unternehmen wird, um die Sicherheit unserer Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
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